Pressemitteilung

Hausverbot für Neonazis

 |  11. Februar 2019

Tor des Jourhauses

Konsequenter Umgang mit rechtsradikalem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Dachau

Nikolai N., nach eigenen Aussagen rechtsradikal, besuchte zusammen mit einer weiteren Person am Montag, den 4. Februar 2019, das Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau. Bereits vor dem ehemaligen Jourhaus, das den Eingang zum ehemaligen Häftlingslager markiert, interviewten und filmten beide eine Reihe von Besucherinnen und Besucher. Außerdem äußerte sich Herr N. gegenüber einer Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte verharmlosend über die im Konzentrationslager Dachau verübten Verbrechen. Die KZ-Gedenkstätte Dachau hat Nikolai N. daraufhin Hausverbot erteilt und Anzeige erstattet.

Die KZ-Gedenkstätte Dachau ist ein Ort der interkulturellen Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen, die im Konzentrationslager Dachau sowie den zahlreichen Außenlagern zwischen 1933 und 1945 begangen wurden. Daneben vermittelt die Gedenkstätte als internationale Bildungs- und Begegnungsstätte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Strukturen und Mechanismen der NS-Diktatur und bietet Möglichkeiten zum Austausch über nationale Grenzen hinweg. Die KZ-Gedenkstätte Dachau ist ein weltoffener Ort und steht allen interessierten Besucherinnen und Besucher offen, um einen Einblick in die Zeit und den Terror der nationalsozialistischen Herrschaft zu gewinnen und sich mit der Aufarbeitung dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Kein Zutritt für Holocaust-Leugner

Die Besucherordnung der KZ-Gedenkstätte Dachau betont allerdings ausdrücklich, dass der Respekt vor der Würde jedes Menschen grundlegend für einen Besuch ist. Außerdem setzt ein Besuch des Geländes den Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus sowie die Anerkennung historischer Fakten voraus. Besucherinnen und Besucher mit rechtsradikalen Ansichten sind folglich auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau nicht willkommen. Wer den Holocaust verharmlost, wer die Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern leugnet und wer ein Menschenbild vertritt, das mit den Werten des Grundgesetzes unvereinbar ist, erhält keinen Zutritt zum Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau oder zu Veranstaltungen der Gedenkstätte.

Die Gedenkstättenleitung spricht in allen entsprechenden Fällen umgehend Hausverbote aus und bringt jeglichen Vorfall sofort zur Anzeige. Gerade in Zeiten des zunehmenden Nationalismus und des Erstarkens rechtsradikaler Gruppierungen und Parteien ist es die Verpflichtung der Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätte Dachau die Würde dieses historischen Ortes zu wahren und zu schützen.