Regeln für Besucher

Herzlich willkommen in der KZ-Gedenk·stätte Dachau!
Die Gedenk·stätte ist ein wichtiger Ort.
Die Gedenk·stätte erinnert an viele Menschen.
Diese Menschen waren Häftlinge im KZ Dachau.
Mehr als 41 Tausend Häftlinge sind im KZ Dachau gestorben.
Viel mehr Häftlinge mussten im KZ Dachau leiden.

In der Gedenk·stätte können die Besucher an die Häftlinge denken.
Und um die Häftlinge trauern.
Deshalb müssen wir die Gedenk·stätte schützen.
Bitte unterstützen Sie uns dabei.
Dafür gibt es Regeln für alle Besucher.

Die Regeln sind:

  • Nur Menschen
    über 12 Jahre sollen die KZ-Gedenk·stätte Dachau besuchen.
    In der Gedenk·stätte geht es um ernste Themen.
  • Jugendliche sollen nicht
    ohne Begleitung die Gedenk·stätte besuchen.
    Die Begleitung ist für die Jugendlichen verantwortlich.
    Die Jugendlichen müssen sich gut benehmen.
  • In der Gedenk·stätte gibt es Vermittlungs·angebote.
    Zum Beispiel Rund·gänge.
    Nur Fach·personen dürfen die Rund·gänge machen.
    Die Bildungs·abteilung von der KZ-Gedenk·stätte Dachau
    sucht diese Fach·personen aus.
  • Die KZ-Gedenk·stätte Dachau ist ein besonderer Ort.
    Die KZ-Gedenk·stätte ist wie ein Friedhof.
    Alle Besucher müssen das beachten.
    Deshalb müssen die Besucher auch auf ihre Kleidung achten.
    Die Kleidung muss zu einem Friedhof passen.
  • In den Ausstellungen gibt es Über·reste.
    Und Ausstellungs·stücke.
    Sie dürfen die Über·reste und Ausstellungs·stücke nicht anfassen!
    Die Über·reste und Ausstellungs·stücke sind sehr wertvoll.
    Man kann die Über·reste und Ausstellungs·stücke nicht ersetzen.
    Macht ein Besucher etwas kaputt?
    Dann muss der Besucher das bezahlen.
  • Wir möchten die KZ-Gedenk·stätte Dachau schützen.
    Das gilt auch für das Gelände und die Gebäude.
    Das nennt man auch: Denkmal·schutz.
    Deshalb sind manche Wege für Menschen im Rollstuhl schwer erreichbar.
    Und manche Gebäude.

Brauchen Sie Hilfe?
Dann melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern.
Zum Beispiel im Besucher·zentrum.
Wir helfen Ihnen gerne.

Das dürfen Sie in der KZ-Gedenk·stätte Dachau nicht tun

  • Sie dürfen nicht die Toten·ruhe stören.
    Toten·ruhe heißt:
    Im KZ Dachau sind viele Menschen gestorben.
    Deshalb müssen Sie in der KZ-Gedenk·stätte leise sein.
  • Sie dürfen keine Nazi-Symbole tragen.
    Und Sie dürfen keine Nazi-Kleidung tragen.
    Manche Kleidungs·hersteller unterstützen Nazis.
    Und manche Kleidungs·hersteller benutzen Nazi-Symbole.
  • Sie dürfen nicht die Würde von anderen Menschen verletzen.
    Zum Beispiel dürfen Sie keinen anderen Menschen beleidigen
    wegen der Herkunft oder der Religion.
    Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
  • Sie dürfen nicht Gepäck alleine stehenlassen.
  • Sie dürfen nicht die geführten Rund·gänge filmen.
    Und Sie dürfen nicht Ton·aufnahmen machen.
    Sie dürfen nicht die geführten Rund·gänge im Internet zeigen.
    Zum Beispiel auf Social Media.
    Social Media ist zum Beispiel Facebook.
    Sie dürfen nicht die ganzen geführten Rund·gänge zeigen.
    Und Sie dürfen nicht Teile davon zeigen.

Auf dem ehemaligen Lager·gelände dürfen Sie nicht:

  • essen
  • rauchen
  • Alkohol trinken
  • Flaggen oder Fahnen zeigen
  • Fahrzeuge mitnehmen
    Ein Fahrzeug ist zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Roller.
  • Lautsprecher benutzen
    Zum Beispiel um Musik zu hören.

Hunde

Hunde sind in der KZ-Gedenk·stätte Dachau nicht erlaubt.
Auch nicht auf dem Gelände.
Dafür gibt es eine Ausnahme:
Besondere Hunde dürfen in die KZ-Gedenk·stätte Dachau.
Besondere Hunde sind Blinden·führ·hunde.
Oder Assistenz·hunde.
Diese Hunde haben eine Kennzeichnung.
Das heißt:
Diese Hunde tragen eine Kenndecke.
Auf der Kenndecke ist ein Abzeichen vom Hund.
Das Abzeichen zeigt die Aufgabe von dem Hund.

Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis

Manche Dinge dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis machen.
Dafür müssen Sie vorher
die Leitung von der KZ-Gedenk·stätte Dachau um Erlaubnis fragen.

Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis:

  • Wenn Sie etwas filmen oder Ton aufnehmen wollen.
    Und Sie wollen den Film oder Ton verkaufen.
  • Wenn Sie Texte verteilen wollen.
    Zum Beispiel Broschüren.
  • Wenn Sie die Besucher oder die Mitarbeiter befragen wollen.
    Zum Beispiel mit einem Fragebogen.
  • Wenn Sie Plakate oder Transparente mitbringen wollen.
  • Wenn Sie eine Veranstaltung
    in der KZ-Gedenk·stätte Dachau machen wollen.
    Zum Beispiel eine Gedenk·feier.
    Oder eine Demonstration.
  • Wenn Sie in der KZ-Gedenk·stätte Dachau etwas aufführen wollen.
    Zum Beispiel eine Theater·aufführung.

Informationen von der Leitung von der KZ-Gedenk·stätte Dachau

Die Besucher müssen die Regeln
in der KZ-Gedenk·stätte Dachau beachten.
Darauf müssen die Mitarbeiter von der Gedenk·stätte achten.
Die Mitarbeiter von der Gedenk·stätte dürfen Besucher wegschicken.
Oder Besucher nicht reinlassen.
Oder Besucher von Veranstaltungen ausschließen. Auch bei Veranstaltungen im Internet.

Gründe dafür sind:

  • Ein Besucher sagt etwas gegen die Demokratie.
    Oder hat etwas gegen die Demokratie gesagt.
  • Ein Besucher sagt etwas rassistisches.
    Das heißt:
    Der Besucher beleidigt einen anderen Menschen.
    Zum Beispiel wegen der Herkunft.
    Oder hat etwas rassistisches gesagt.
  • Ein Besucher sagt etwas anti-semitisches.
    Das heißt:
    Der Besucher sagt etwas gegen Juden.
    Oder hat etwas anti-semitisches gesagt.

Die Mitarbeiter müssen die Regeln von der Gedenk·stätte umsetzen.
Hält sich ein Besucher nicht an die Regeln?
Dann können die Mitarbeiter den Besucher ermahnen.
Hält sich ein Besucher noch immer nicht an die Regeln?
Dann können die Mitarbeiter den Besucher wegschicken.

Bitte halten Sie sich an die Regeln.
Bitte hören Sie auf die Mitarbeiter von der KZ-Gedenk·stätte Dachau.
Bitte haben Sie Verständnis für die Regeln.
Vielen Dank.

Die Leitung von der KZ-Gedenk·stätte Dachau.