Gebührenordnung

Archiv, Bibliothek und Sammlung der KZ-Gedenkstätte Dachau

§1 Allgemeines

Die KZ-Gedenkstätte Dachau, erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen und für die Benutzung von Archiv und Bibliothek Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dieser Verordnung. Die Kosten bestimmen sich nach dem anliegenden Kostenverzeichnis. Die KZ-Gedenkstätte Dachau kann eine Vorauszahlung der Gebühren und Auslagen verlangen.

§2 Kostenschuldner/-in

Schuldner/in der Benutzungsgebühren und Auslagen ist diejenige Person,

  1. die die Einrichtung in Anspruch nimmt,
  2. in deren Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
  3. die die Schuld gegenüber der KZ-Gedenkstätte Dachau schriftlich übernimmt.

Mehrere Schuldner/innen haften gesamtschuldnerisch.

§3 Gebührenbefreiung, Gebührenermäßigung

(1)       Gebühren für Direktbenutzung (Nr. 1.1), schriftliche Auskünfte (Nr. 1.2) und Reproduktionsaufträge (Nr. 1.3) werden nicht erhoben bei der Benutzung des Archiv- und Sammlungsgutes [die Sterne in nachfolgenden Aufzählungen sollen eckige Punkte sein …]

  • durch ehemalige Häftlinge und deren Angehörige
  • durch Einrichtungen, die dieses abgeliefert haben bzw. deren Rechtsnachfolger oder durch von diesen beauftragten Dritten
  • zu wissenschaftlichen oder Unterrichtszwecken oder zu Zwecken entsprechend dem Stiftungsgesetz
  • mit dem Ziel des Nachweises versorgungsrechtlicher Ansprüche.

(2)       Auslagen werden nicht erhoben bei der Benutzung des Archiv- und Sammlungsgutes:

  • durch ehemalige Häftlinge und deren Angehörige
  • durch Einrichtungen, die dieses abgeliefert haben, bzw. deren Rechtsnachfolger oder durch von diesen beauftragten Dritten.

(3)       Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte ohne Hinzuziehung von Archiv- und Sammlungsgut sind kostenfrei.

(4)       Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger können von der Entrichtung der Gebühren befreit werden.

§4 Schlussbestimmung

Die Gebührenordnung gilt ab dem 12.01.2018.

 

Dr. Gabriele Hammermann

Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau

Dachau, den 12.01.2018

Kostenverzeichnis

Die Bagatellgrenze für die Erstellung einer Rechnung beträgt 5,00 EUR.

Gebühren

Diese Archivleistungen sind gebührenfrei:

  • Vorlage von Archiv- und Sammlungsgut in den Räumen der Gedenkstätte
  • Bearbeitung von Anfragen (schriftliche Auskünfte, die Recherchen im Archiv- und Sammlungsgut erfordern)
  • Bearbeitung von Anfragen (schriftliche Auskünfte, die Recherchen im Archiv- und Sammlungsgut erfordern)
  • Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen
  • Wiedergabe von Archiv- und Sammlungsgut (bei gewerblicher Nutzung)

Mit einer Gebühr von 50 Euro werden berechnet:

  • Wiedergabe in Publikationen
  • Neuauflage und Nachdrucke wie neue Publikationen entsprechend der Wiedergabe in Publikationen
  • Aufnahmen für sowie die Wiedergabe in Film, Fernsehen und Videoproduktionen sowie in Kinofilmen je Reproduktionseinheit (Film, Scan, Video)
  • Wiedergabe durch Einblendung in Online-Diensten je Reproduktionseinheit

Auslagen

Als Auslage geltend gemacht werden pro Stück 0,20 Euro für:

  • Bildreproduktionen Elektro/Xerox-Kopien (s/w oder farbig) Sammlungsgut DIN A4
  • Bildreproduktionen Elektro/Xerox-Kopien (s/w oder farbig) Archivgut DIN A4
  • Scan von Vorlagen (300/600 dpi)
  • Datenspeicherung: Papier pro Seite (bis A4)
  • Datenspeicherung: Bilder (bis 18 x 24 cm)

Als Auslage geltend gemacht werden pro Stück 0,40 Euro für:

  • Bildreproduktionen Elektro/Xerox-Kopien (s/w oder farbig) Sammlungsgut DIN A3
  • Bildreproduktionen Elektro/Xerox-Kopien (s/w oder farbig) Archivgut DIN A3

Als Auslage geltend gemacht werden pro Stück 2,00 Euro für:

  • Datenträger CD/DVD

Sonderleistungen wie besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung und Beförderung werden in voller Höhe als Auslage geltend gemacht.